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- Kirchlicher Segen zur Rubinhochzeit
Zürich. Ehepaare, die 40 Jahre miteinander verheiratet sind, können auf ausdrücklichen Wunsch den kirchlichen Segen zu ihrer Rubinhochzeit empfangen. Darauf verständigte sich die Bezirksapostelversammlung in ihrer Frühjahrstagung im März in Dortmund (wir berichteten). Der Beschluss gilt weltweit.
Kirchliche Segensspendungen zu Ehejubiläen sind in der Neuapostolischen Kirche üblich. Von der Silberhochzeit bis zur Kronjuwelenhochzeit wird auf den Ehebund erneut der Segen Gottes gelegt und die Ehepartner der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen. Nun kann auf Wunsch des Ehepaares ein weiterer Ehesegen zur Rubinhochzeit (40 Jahre) gespendet werden. Nähere Auskünfte erteilen die Bezirksapostel.
Segen zum Ehejubiläum
Der Beschluss der Bezirksapostelversammlung erweitert die Segensspendungen zu Hochzeitsjubiläen in der Neuapostolischen Kirche wie folgt:
- Silberhochzeit (25 Jahre)
- Rubinhochzeit (40 Jahre)
- Goldhochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Nach neuapostolischem Verständnis ist die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung von Mann und Frau. Der kirchliche Ehesegen hat für das Paar eine hohe Bedeutung. Anlässlich der Segensspendung zum Ehejubiläum wird auf den Ehebund erneut der Segen Gottes gelegt und die Eheleute werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen.
20. April 2010