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- Weitreichende Beschlüsse in Zürich
Zürich. Die Bezirksapostelversammlung in Zürich fasste weitreichende Beschlüsse. Sie betreffen besonders das Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche. So wurde ein Datum für die weltweite Einführung verabschiedet.
Einführung des Amtsverständnisses ab Pfingsten 2019
Was die Einführung des Amtsverständnisses betrifft, sind die Bezirksapostel zu einem weitreichenden Beschluss gekommen. Als Termin für den weltweiten Start wurde Pfingsten 2019 beschlossen. Der Stammapostel selbst wird das Konzept rechtzeitig vor Pfingsten per Video-Ansprache allen interessierten Glaubensgeschwistern vorstellen. Und ebenfalls noch vor Pfingsten sollen zudem weitergehende Schulungen dazu für Amtsträger anlaufen.
Zur Erinnerung: „Die Ausarbeitung des Amtsverständnisses ist für die weltweite Kirche eine äußerst wichtige Angelegenheit“, sagte Stammapostel Jean-Luc Schneider bereits vor einem Jahr im Gottesdienst für Amtsträger im Oktober 2017, der europaweit per Satellit übertragen wurde. „Unser Vorhaben ist es, die Ämter und die Amtsstruktur, die Dienste sowie die Leitungsfunktionen klar und verständlich zu definieren.“
Das Wirken der Amtsträger ist ein Dienst, der mit göttlicher Vollmacht versehen ist und durch Ordination erteilt wird. Ordiniert werden Diakone, Priester, Apostel und der Stammapostel. Dagegen wird die geistliche Leitung von Gemeinden, Bezirken und Gebieten künftig per Beauftragung übertragen. Weitere geistliche Dienste, die nicht unbedingt mit einem Amt in Zusammenhang stehen, wie etwa Lehrtätigkeiten, werden zukünftig per Ernennung übertragen. Dabei wird um den Segen zur Erfüllung der Aufgabe gebetet.
Ausgewirkt haben sich diese Entscheidungen bereits in der Amtsstufe der Apostel: Die Bezirksapostel Jürg Zbinden (Schweiz) und Peter Schulte (Westpazifik) wurden beauftragt und nicht wie früher ordiniert. Das soll ab Pfingsten 2019 auf die priesterliche Amtsstufe ausgedehnt werden.
Liturgieerweiterung in Gottesdiensten
Die Liturgie innerhalb von Jugendgottesdiensten soll erweitert werden. Die Bezirksapostel besprachen neue Möglichkeiten dafür. So soll eine zusätzliche Lesung aus der Heiligen Schrift möglich sein. Rechtzeitig vor dem jeweiligen Gottesdienst kann das mit Jugendlichen besprochen und im Gottesdienst vorgetragen werden. Grundsätzlich möglich werden kann das auch in den sogenannten „Bibelkunde“-Gottesdiensten der Gemeinden, die einmal im Monat stattfinden. In den Leitgedanken, die diese Gottesdienste vorbereiten, wird dazu eine entsprechende Bibellesung vorgeschlagen. Ein größerer Kontext ist für die Predigt in einem Gottesdienst, der sich der Bibelkunde widmet, von Gewinn, so die Bezirksapostel.
Auch Momente der Stille anstatt des Bußliedes sollen möglich sein, optional wie es zur Situation oder der Gemeinde passt. Interaktivitäten mit der Gemeinde oder freie Gebete durch Gemeindemitglieder in Jugendgottesdiensten können vor oder nach dem Gottesdienst stattfinden.
Erlösung durch Jesus Christus
In seiner geistlichen Einleitung in die Tagung verdeutliche der Stammapostel die Wichtigkeit der Verbindung zum Herrn Jesus Christus und zum Evangelium. Froh sei die Botschaft unter anderem auch deshalb, weil sie von Erlösung und Errettung spreche – für alle Christen ein lohnenswertes Ziel. Sehr ausführlich beschäftigte sich der Kirchenleiter mit dem Glaubensziel neuapostolischer Christen.
„Leider können nicht alle Brüder anwesend sein“, musste Stammapostel Jean-Luc Schneider zu Beginn der Sitzung feststellen. Bezirksapostel Tshitshi Tshisekedi aus dem Kongo und Bezirksapostelhelfer Patrick Mkhwanazi aus Südafrika waren wegen Visaproblemen verhindert.