Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

9.6.3 Heilsvermittlung an Verstorbene

Nach 1. Petrus 3,18-20 erfuhren die in der Sintflut Umgekommenen von Jesus Christus besondere Zuwendung: Er verkündigte ihnen nach seinem Opfertod im Totenreich das Evangelium. Dass die Entschlafenen zum „Leben im Geist“ der Verkündigung des Evangeliums bedürfen, sagt auch 1. Petrus 4,6: „Denn dazu ist auch den Toten das Evangelium verkündigt, dass sie zwar nach Menschenweise gerichtet werden im Fleisch, aber nach Gottes Weise das Leben haben im Geist.“

Jesus Christus ist Herr über Tote und Lebende; sein Evangelium gilt beiden gleichermaßen. Es liegt im Willen Gottes, dass allen Menschen geholfen wird (1Tim 2,4-6; Joh 3,16), das heißt, Gottes Heilswille ist universal. Zuwendung von Heil geschieht durch die Predigt, die Vergebung der Sünden und die Sakramente. Dies alles ist auch den Entschlafenen zugedacht. Für sie gilt wie für die Lebenden, dass der Glaube an Jesus Christus unerlässlich zur Erlangung des Heils ist. Die Erlösung geschieht einzig durch Jesus Christus.

Den Auftrag Jesu, das Evangelium zu verkündigen, die Sünden zu vergeben und die Sakramente zu spenden, erfüllen die Apostel an Lebenden wie an Toten. Sie handeln an Christi statt und in seinem Namen. Wie Jesus Christus sein Opfer auf Erden brachte, so geschieht auch Heilsvermittlung durch die Apostel auf Erden. Da Sakramente stets eine sichtbare Seite haben, können sie auch nur im Bereich des Sichtbaren vollzogen werden. Die Wirkung der Sakramente als wesentliche Elemente der Heilsvermittlung ist für Lebende und Tote gleich.

Die Spendung der Heiligen Wassertaufe, der Heiligen Versiegelung und des Heiligen Abendmahls für Entschlafene geschieht, indem die jeweilige sichtbare Handlung an Lebenden vorgenommen wird (siehe 8 und 12.1.13). Die Heilswirkung kommt hierbei nicht den Lebenden, sondern einzig den Entschlafenen zugute.

Verstorbene, die durch die Heilige Wassertaufe und die Heilige Versiegelung die Wiedergeburt aus Wasser und Geist erfahren haben, sind den in Christus Gestorbenen (1Thess 4,16) gleichgestellt.

EXTRAKT

Seit dem Opfer Christi kann Heil auch nach dem leiblichen Tod erlangt werden. (9.6)

Neuapostolische Christen treten in Fürbitte für Entschlafene ein: Sie bitten den Herrn, er möge den Seelen helfen, die unerlöst in die jenseitige Welt gegangen sind. (9.6.1)

Diejenigen, die in Christus sind — die Toten und die Lebenden —, gehören gemeinsam zum Erlösungswerk des Herrn. Im Jenseits wie im Diesseits werden sie bei Gott Fürbitte für Unerlöste einlegen. (9.6.2)

Gottes Heilswille ist universal. Den Auftrag Jesu, das Evangelium zu verkündigen, die Sünden zu vergeben und die Sakramente zu spenden, erfüllen die Apostel an Lebenden und an Toten. (9.6.3)

Die Wirkung der Sakramente ist für Lebende und Tote gleich. Verstorbene, die die Wiedergeburt aus Wasser und Geist erfahren haben, sind den in Christus Gestorbenen gleichgestellt. (9.6.3)