Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

8.3.4 Ausgießung des Heiligen Geistes zu Pfingsten

In den Abschiedsreden verhieß Jesus Christus seinen Aposteln mehrfach die Sendung des Heiligen Geistes, so zum Beispiel: „Wenn aber der Tröster kommen wird, den ich euch senden werde vom Vater, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgeht, der wird Zeugnis geben von mir“ (Joh 15,26). Diese Verheißung erfüllte sich zu Pfingsten, als die Apostel mit den Jüngern und Jüngerinnen erfüllt wurden von Heiligem Geist (Apg 2,1-4).

In den beiden grundlegenden Geschehnissen handelte Gott unmittelbar; darin ist das Sakrament der Heiligen Versiegelung zeichenhaft vorgebildet: Mit Heiligem Geist versiegelte er Jesus und bezeugte, dass dieser der Sohn Gottes ist. Mit Heiligem Geist versiegelte er die Apostel und die Gläubigen, die mit ihnen Gemeinschaft hatten.

Denen, die nach der Pfingstpredigt zum Glauben an Christus gelangt waren, antwortete Petrus auf die Frage, was sie tun sollten: „Tut Buße und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes“ (Apg 2,38). Daran zeigt sich, dass die Heilige Wassertaufe Voraussetzung zum Empfang Heiligen Geistes ist.

Eine Ausnahme bildet das Geschehen beim Hauptmann Kornelius: Gott gab Ungetauften unmittelbar Heiligen Geist, um Apostel Petrus zu zeigen, dass das Heil nunmehr auch den Heiden zugänglich ist. Daher wurde in diesem Sonderfall die Heilige Wassertaufe erst nach der Geistmitteilung durchgeführt (Apg 10).