Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

7.9 Aufgaben der Ämter

Apostel Paulus schreibt: „Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter, aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. In einem jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller“ (1Kor 12,4-7). So ist jeder Amtsträger ein Diener Gottes mit der Aufgabe, das Evangelium Christi unverfälscht zu verkündigen und dafür einzutreten. Er betreut die ihm zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördert ihren Glauben und ihre Erkenntnis. Als Seelsorger nimmt er teil an ihren persönlichen Anliegen, er betet mit ihnen und hilft ihnen beim Tragen der Lasten des täglichen Lebens. Der Amtsträger ist Vorbild für die Gemeinde; ihm gilt das Wort: „Tut nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre willen, sondern in Demut achte einer den andern höher als sich selbst“ (Phil 2,3).

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben Aspekte der einzelnen Amtsgaben. Sie sind in allen Ämtern angelegt, kommen jedoch unterschiedlich zum Ausdruck.

EXTRAKT

Die Ordination wird vom Apostel im Namen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. Bei der Ordination wird aus dem Apostelamt das Amtsvermögen übertragen und die Amtsvollmacht erteilt. (7.7)

Der Amtsträger kann nur in Verbindung mit dem Apostolat und in der Kraft des Heiligen Geistes seinen Dienst verrichten. (7.7)

Die durch die Ordination erfolgte Heiligung muss der Amtsträger verwirklichen. Er führt sein Amt im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht aus. (7.8)

Jeder Amtsträger ist ein Diener Gottes. Er betreut die ihm zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördert ihren Glauben. (7.9)