Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

7.8 Die Ausübung des Amtes

Ein Amtsträger muss in seiner Lebensführung und geistlichen Kompetenz bestimmten Anforderungen gerecht werden. Die durch die Ordination erfolgte Heiligung muss der Amtsträger verwirklichen, damit sich die empfangenen Gaben zum Segen für die Gemeinde entfalten können (1Tim 3,2.3.8.9).

Die in das Amt Berufenen dienen aus Liebe zu Gott und zum Nächsten. Sie richten sich am Beispiel Jesu aus und wissen, dass sie Werkzeug in der Hand Gottes sind.

Das Vertrauen zwischen den Gemeindemitgliedern und den Amtsträgern ist Voraussetzung für eine gesegnete Entwicklung in der Gemeinde. Um ein solches Vertrauensverhältnis aufbauen und bewahren zu können, ist das Einssein der Amtsträger untereinander und mit ihrem Apostel unerlässlich.

Der Amtsträger führt sein Amt im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht aus. Dazu erhält er einen Auftrag von seinem Apostel, der ihm einen Arbeitsbereich zuweist.

Der Auftrag, ein Amt auszuüben, endet grundsätzlich mit der Ruhesetzung; das Amt bleibt. Bei einer Amtsniederlegung oder Amtsenthebung hingegen geht das Amt verloren.