Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

7.1 Das Amt und die Dienste

Ein geistliches Amt ist durch Ordination erteilte Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum Dienst in der Kirche Christi. Es wird in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt.

Das geistliche Amt wird von einem „Höheren“, dem Sender, übertragen. Der Gesandte ist dem Sender gegenüber in der Erfüllung seines Amtsauftrags verantwortlich und verpflichtet. Amt steht immer in Zusammenhang mit Jesus Christus und den von ihm gesandten Aposteln (siehe 7.6).

Vom Amt zu unterscheiden sind in der Kirche Christi die vielfältigen Dienste zur Verkündigung des Evangeliums und zum Wohl der Gläubigen, die auch ohne Ordination vollzogen werden können.

Ebenso vom Amt zu unterscheiden ist der an jeden Gläubigen ergangene Ruf, dem Herrn durch Nachfolge zu dienen (Joh 12,26; 1Petr 2,5.9). Dazu gehört für den Wiedergeborenen, in der Gemeinschaft mit den Aposteln gleich ihnen durch Wort und Wandel ein lebendiges Zeugnis des Evangeliums abzulegen und damit deren Missionsauftrag zu unterstützen.

EXTRAKT

„Amt“ bezeichnet eine Funktion oder Stellung, der ein Verantwortungsbereich zugeordnet ist, sowie eine Autorität zur Vertretung, Leitung und Ordnung einer Gemeinschaft. (7)

Das geistliche Amt ist durch Ordination erteilte Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum Dienst in der Kirche Christi. (7.1)

Vom Amt zu unterscheiden sind die vielfältigen Dienste zur Verkündigung des Evangeliums und zum Wohl der Gläubigen, die auch ohne Ordination vollzogen werden können. (7.1)

Ebenso vom Amt zu unterscheiden ist der an jeden Gläubigen ergangene Ruf, dem Herrn durch Nachfolge zu dienen. Dazu gehört für den Wiedergeborenen, in der Gemeinschaft mit den Aposteln durch Wort und Wandel ein Zeugnis des Evangeliums abzulegen. (7.1)