Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

6.4.2.2 Die Kirche Jesu Christi nach dem Tod der ersten Apostel

Mit dem Tod der ersten Apostel veränderte sich die Situation. Das Amt, dem Jesus die Sakramentsverwaltung, die Vergebung der Sünden und die Verkündigung des Evangeliums übertragen hatte, war nicht mehr besetzt. Damit war die sakramentale Spendung Heiligen Geistes nicht mehr möglich. Das Heilige Abendmahl blieb als Gedächtnis-, Bekenntnis-, Gemeinschafts- und Dankesmahl erhalten (siehe 8.2.8 ff.). Die in Vollmacht ausgesprochene Sündenvergebung war zwar nicht mehr möglich, jedoch ist vorstellbar, dass Gott auch in dieser Zeit den Glaubenden mit vergebender Gnade begegnete.

Gläubige, Christus bekennende Menschen empfingen weiterhin das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und wurden dadurch in den Leib Christi eingegliedert.

In der Wortverkündigung trat die Erwartung der nahen Wiederkunft Christi nach und nach in den Hintergrund. Jedoch wurde der Glaube an Leben und Wirken des Sohnes Gottes, an seinen Tod und seine Auferstehung lebendig erhalten. Gläubige Menschen trugen das Evangelium und die christliche Werteordnung weiter. Vom Heiligen Geist inspiriert, wurden in den altkirchlichen Bekenntnissen grundlegende Aussagen christlicher Lehre formuliert. Missionare trugen durch die Jahrhunderte hindurch das Zeugnis von Jesus Christus in die Welt. Schließlich leuchtete im 19. Jahrhundert die prophetische Gabe in einigen Menschen auf und benannte die Männer, die nach Gottes Willen zu Aposteln erwählt waren.

So wirkte auch in der Zeit nach dem Tod der ersten Apostel der Heilige Geist, wenngleich nicht in der ursprünglichen Fülle.