Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

4.5.3 Gottes freie Gnadenwahl

Die Erwählung ist Geschenk Gottes, das im Glauben angenommen wird oder durch den Unglauben Ablehnung erfährt.

Niemand kann sich die Erwählung mit Werken verdienen oder gar Anspruch darauf erheben; sie lässt sich auch nicht verstandesmäßig erklären. Die göttliche Erwählung ist ein Geheimnis Gottes, das einzig im Glauben ergriffen werden kann. Gott schenkt sie dem, den er dazu ersehen hat (Röm 9,10-20).

Der Mensch wird nicht gezwungen, Gottes Erwählung anzunehmen und festzumachen. Ob er dem göttlichen Ruf glaubt, folgt und treu die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllt, liegt in seiner Entscheidung.

Insofern besteht zwischen der vom menschlichen Verhalten unabhängigen Gnadenwahl Gottes und der Willensentscheidung des Menschen, Gottes Erwählung anzunehmen oder nicht, ein Spannungsfeld, das sich nicht auflösen lässt.

Gott erwählt Menschen zu deren eigenem und zum Heil anderer; sie sind ausersehen, in seinem Heilsplan mitzuwirken. Wenn Gott erwählt, ist damit Aufgabe oder Bestimmung verbunden.

So sind diejenigen herausgerufen und zum Christsein erwählt, die getauft sind und sich zu Jesus Christus als Herrn und Heiland bekennen. Sie sollen das Evangelium weitertragen. Solche Christen, die wiedergeboren sind aus Wasser und Geist, haben darüber hinaus die Voraussetzung zur Erstlingsschaft erhalten. Aus dieser Schar wird die Braut Christi bereitet, um im Reich des Friedens die königliche Priesterschaft zu bilden (siehe 10.6).

Aus der Lehre von der Erwählung darf nicht abgeleitet werden, dass der Mensch in seinen Handlungen von vornherein festgelegt sei und keinerlei Entscheidungsmöglichkeit habe [7]. Diese Möglichkeit gehört vielmehr zum Sein des Menschen. Ebenso wenig darf gefolgert werden, die Erwählung eines Menschen zur Brautgemeinde bedeute die Verwerfung derer, die dazu nicht erwählt sind. Vielmehr steht allen Menschen künftiges Heil offen — bis hin zu ewiger Gemeinschaft mit Gott in der neuen Schöpfung.

Die Annahme der Erwählung im Glauben bedeutet, Jesus Christus konsequent nachzufolgen. Erwählung hat auch eschatologische Auswirkungen: Wenn Jesus Christus als König aller Könige sein Reich des Friedens aufrichtet, wird die königliche Priesterschaft an seiner Seite die frohe Botschaft vom Heil in Christus allen Menschen verkündigen. Erwählt sind dazu diejenigen, die an der ersten Auferstehung teilhaben (Offb 20,6).

Das Festmachen der Erwählung zeigt sich im gläubigen Annehmen der Gnade sowie durch Treue zu Gott und seinem Werk.

Die Erwählung ist Akt der Liebe Gottes; er steht treu zu seinen Auserwählten. Keine äußeren Einflüsse vermögen es, sie von Gottes Liebe zu trennen (Röm 8,29.37-39).

[7] Die Erwählung wird häufig mit der Vorherbestimmung (Prädestination) in Zusammenhang gebracht. Prädestination wurde zuweilen als göttliche Vorsehung des Geschicks des einzelnen Menschen aufgefasst. Die Prädestination bezieht sich jedoch nicht bestimmend auf die Abläufe des menschlichen Lebens auf Erden, sondern darauf, dass Gott Menschen zum Heil vorherbestimmt.

EXTRAKT

Erwählung ist im Willen Gottes begründet. Gott ruft Einzelne zu einem von ihm bestimmten Zweck heraus. Gott hat den Menschen aus all seinen Geschöpfen erwählt und ihm Auftrag gegeben, sich die Erde untertan zu machen. (4.5; 4.5.1)

Weder kann jemand Anspruch auf Gottes erwählende Gnade geltend machen, noch lässt sie sich mit menschlicher Überlegung nachvollziehen. Dies zeigt sich an vielen Beispielen im Alten Testament. (4.5.1; 4.5.3)

Aus der Schar seiner Jünger erwählt Jesus die Apostel und sendet sie in alle Welt mit dem Auftrag, zu lehren und zu taufen. Aus Juden und Heiden erwählt Gott sich das Volk des Neuen Bundes. (4.5.2)

Erwählung ist Geschenk der Liebe Gottes, das im Glauben angenommen oder durch den Unglauben abgelehnt wird; diese Entscheidungsfreiheit gehört zum Sein des Menschen. Die Annahme der Erwählung im Glauben heißt, Jesus Christus konsequent nachzufolgen. (4.5.3)

Gott erwählt Menschen zu deren eigenem Heil und zum Heil anderer. Wenn Gott erwählt, ist damit Aufgabe oder Bestimmung verbunden. (4.5.3)

Erwählung bedeutet nicht, dass das Handeln des Menschen von vornherein festgelegt sei. (4.5.3)