Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

3.4.11.3 Jesu Christi Auferstehungsleib

Der Auferstehungsleib Jesu Christi ist ein verherrlichter Leib. Seine Auferstehung bedeutet nicht eine Rückkehr in die irdische Existenz; sie unterscheidet sich grundlegend von der Auferweckung etwa des Lazarus (Joh 11,17-44), der später wieder starb. Der auferstandene Christus ist endgültig dem Tod entrissen: Wir „wissen, dass Christus, von den Toten erweckt, hinfort nicht stirbt; der Tod kann hinfort über ihn nicht herrschen“ (Röm 6,9). Gott hat Jesus auferweckt und seinen Leib nicht der Verwesung überlassen (Apg 13,34.35).

Christus lebt in der Kraft Gottes (2Kor 13,4). Nach der Auferstehung ist sein verherrlichter Leib herausgenommen aus der Endlichkeit und Sterblichkeit des Fleisches; er ist nicht an Raum und Zeit gebunden. In diesem Leib trat der Herr mitten unter seine Jünger (Lk 24,36), ging durch verschlossene Türen (Joh 20,19.26), brach mit den Jüngern das Brot (Lk 24,30), zeigte ihnen seine Wundmale und aß mit ihnen (Lk 24,40-43). Er machte dadurch deutlich, dass er nicht als ein „Geist“, sondern als Jesus Christus in leiblicher Gegenwart bei ihnen war.

Mit dem Auferstehungsleib Christi vergleicht Apostel Paulus den Leib, den die Toten in Christus nach ihrer Auferstehung tragen werden. Es ist dies ein geistlicher Leib, der auferstehen wird in Herrlichkeit und in Kraft (1Kor 15,42-44). Die Lebenden empfangen in der Verwandlung bei der Wiederkunft Christi einen Leib, der dem verherrlichten Leib Christi gleicht (Phil 3,21).