Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.4.8 Der achte Glaubensartikel

Ich glaube, dass die mit Wasser Getauften durch einen Apostel die Gabe des Heiligen Geistes empfangen müssen, um die Gotteskindschaft und die Voraussetzungen zur Erstlingsschaft zu erlangen.

Der achte Glaubensartikel handelt von der Heiligen Versiegelung oder der Geistestaufe, also von der Vermittlung der Gabe des Heiligen Geistes an den Glaubenden.

Die Heilige Versiegelung ist das Sakrament, das allein dem Apostelamt zugeordnet ist. Voraussetzung für seinen Empfang ist die Heilige Wassertaufe. Nur der Getaufte soll die Gabe des Heiligen Geistes erhalten.

Die Heilige Versiegelung hat eine präsentische und eine futurische Auswirkung: Die präsentische Auswirkung der Hinnahme der Gabe des Heiligen Geistes ist die „Gotteskindschaft“ (Röm 8,14-17). „Gotteskindschaft“ ist dem aus Wasser und Geist wiedergeborenen Christen zu eigen. Sie stellt gleichsam eine Vorwegnahme des zukünftigen Zustands der Erstlingsschaft und „königlichen Priesterschaft“ dar (1Petr 2,9). „Gotteskindschaft“ ist mithin jene Situation des Menschen vor Gott, die durch den Empfang aller Sakramente und durch die Ausrichtung des Lebens auf die Wiederkunft Christi gemäß der rechten Predigt des Evangeliums gekennzeichnet ist. Die futurische Auswirkung des Empfangs der Gabe des Heiligen Geistes ist die Erstlingsschaft. Allerdings hat der Versiegelte die Erstlingsschaft noch nicht, sondern er hat durch die Geistestaufe die Voraussetzung zu ihrer Erlangung erhalten. Der Glaubende kann, wenn er dem Tag Christi zustrebt, zur Brautgemeinde, zur „Gemeinschaft der Heiligen“, gehören. Dem Versiegelten ist die Aufgabe gestellt, in der Nachfolge Christi zu bleiben und sich durch Wort und Sakrament auf die Wiederkunft Jesu Christi vorbereiten zu lassen.