Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.4.5 Der fünfte Glaubensartikel

Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.

Wie der vierte Glaubensartikel spricht auch der fünfte von der Bedeutung des Apostelamts. Wird im vierten Glaubensartikel der Zusammenhang von Apostelamt und rechter Lehre, Sündenvergebung sowie Sakramentsspendung herausgestellt, so geht es hier um das geistliche Amt. Gott ist es, der jemanden für ein Amt ausersieht. Von daher ist das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche. Der Mensch, so wird im Glaubensartikel ausgedrückt, trägt sein Amt aufgrund göttlichen Willens und nicht menschlicher Entscheidung. Verwirklicht oder umgesetzt wird dies durch das Apostelamt. Amt und Apostolat hängen unmittelbar zusammen. Wo das Apostelamt wirkt, gibt es folglich auch ein geistliches Amt (siehe 7). Es gibt daneben in der Kirche Christi vielfältige Dienste zur Verkündigung des Evangeliums und zum Wohl der Glaubenden, die auch ohne Ordination vollzogen werden können.

Die Amtsträger erhalten durch das Apostelamt „Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst“. Das Amt ist kein Selbstzweck, es ist nicht auf sich selbst ausgerichtet, sondern hat seinen Ort in der Kirche und meist in einer konkreten Gemeinde. Unter „Dienst“ wird Wirken im Zugewandtsein zu Jesus Christus und zur Gemeinde verstanden.

Die Ordination zum geistlichen Amt enthält drei Aspekte: „Vollmacht, Segnung und Heiligung“. Dabei ist vor allem bei priesterlichen Amtsträgern das Moment der „Vollmacht“ von entscheidender Bedeutung, denn sie haben die Bevollmächtigung, die Sündenvergebung im Auftrag des Apostels zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern. An der rechten Sakramentsverwaltung durch die Apostel haben also die priesterlichen Amtsträger teil. Auch die rechte Verkündigung des universellen Heilswillens Gottes geschieht durch die „Vollmacht“, die das Apostolat verleiht. Durch die „Segnung“ werden die göttliche Begleitung und der Beistand des Heiligen Geistes bei der Ausübung sowohl des priesterlichen als auch des diakonischen Amtes zugesagt. Die „Heiligung“ weist darauf hin, dass Gott selbst in seiner Heiligkeit und Unantastbarkeit durch das Amt handeln will. „Heiligung“ ist auch deswegen notwendig, weil die Kirche eine „heilige“ ist.

Obwohl der Amtsträger von Gott ausersehen ist, kann es doch sein, dass er seinem Amt nicht gerecht wird oder gar an ihm scheitert. Trotzdem ist der ursprüngliche Ruf Gottes dadurch nicht in Frage gestellt.

Da aus dem Apostelamt „Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem [der Amtsträger] Dienst hervorgehen“, steht jeder Amtsträger in einer unaufhebbaren Relation zum Apostelamt.