Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.1.12 Ordination, Beauftragung, Amtsbestätigung, Ruhesetzung

Die Ordination ist die Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie wird ausnahmslos durch Apostel vollzogen.

Liturgisch schließt sich die Amtseinsetzung an die Spendung der Sakramente an und erfolgt nach der Feier des Heiligen Abendmahls. Die zu Ordinierenden werden nach einer Ansprache vom Apostel gefragt, ob sie das Amt annehmen, es in der Treue zu Gott, der Lehre Jesu und dem neuapostolischen Glaubensbekenntnis entsprechend, in der Liebe zu den Gläubigen und im Gehorsam gegenüber den Aposteln Jesu auszuüben bereit sind. Dies geloben sie mit ihrem „Ja“ vor Gott, der sie zum Dienst ruft, und vor der Gemeinde. Kniend empfangen sie durch Handauflegung und Gebet des Apostels das Amt.

Eine Beauftragung zum Vorsteher einer Gemeinde oder eines Bezirks — die gleichfalls grundsätzlich durch den Apostel erfolgt — geschieht unter Zuspruch göttlichen Segens. Sie ist nicht mit einer Ordination gleichzusetzen.

Verzieht ein Amtsträger außerhalb des Bereichs, für den sein Amtsauftrag gilt, bedarf es einer Bestätigung, um das Amt in dem neuen Bereich ausüben zu können. Die Bestätigung führt der Apostel oder ein von ihm beauftragter Amtsträger durch.

In der Regel erfolgt die Beendigung der aktiven Ausübung eines Amtes mit der Ruhesetzung. Sie wird grundsätzlich vom Apostel im Gottesdienst durchgeführt. Der Apostel dankt dem Amtsträger für alles, was im Geist der Liebe Christi gewirkt wurde, und entbindet ihn von seiner aktiven Amtstätigkeit.

EXTRAKT

Die Sakramente der Heiligen Wassertaufe und des Heiligen Abendmahls werden von Aposteln oder priesterlichen Amtsträgern im Auftrag der Apostel gespendet, die Heilige Versiegelung ausschließlich von Aposteln. Alle drei Sakramente sind auch Kindern zugänglich. (12.1.9)

Das Heilige Abendmahl wird grundsätzlich in jedem Gottesdienst gefeiert. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Trauergottesdienst) werden Gottesdienste ohne Abendmahlsfeier durchgeführt. (12.1.9)

Am Ende des Gottesdienstes wird allen Anwesenden der Segen des dreieinigen Gottes mit den Worten aus 2. Korinther 13,13 gespendet. (12.1.10)

Ordinationen, Beauftragungen und Ruhesetzungen erfolgen im Gottesdienst im Anschluss an die Spendung der Sakramente. (12.1.12)