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Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche
- Inhalt
- 12.1.1 Allgemeines zum Gottesdienst
- 12.1.2 Gottesdienst im Alten Testament
- 12.1.3 Gottesdienst im Neuen Testament
- 12.1.4 Entwicklung des christlichen Gottesdienstes
- 12.1.5 Gottesdienst als Gottesbegegnung
- 12.1.6 Wortverkündigung
- 12.1.7 Das Gebet „Unser Vater“
- 12.1.8 Vergebung der Sünden im Gottesdienst
- 12.1.9 Spendung der Sakramente im Gottesdienst
- 12.1.10 Der Schlusssegen
- 12.1.11 Segenshandlungen im Ablauf des Gottesdienstes
- 12.1.12 Ordination, Beauftragung, Amtsbestätigung, Ruhesetzung
- 12.1.13 Gottesdienst für Entschlafene
- 12.1.14 Musik im Gottesdienst
12.1.11 Segenshandlungen im Ablauf des Gottesdienstes
Die Segenshandlungen — mit Ausnahme des vorgeburtlichen Segens — finden in der Regel im Gottesdienst statt. Die Konfirmation steht in direktem Zusammenhang mit den Sakramenten Heilige Wassertaufe und Heilige Versiegelung; sie wird unmittelbar vor der Feier des Heiligen Abendmahls durchgeführt. Alle anderen Segenshandlungen finden nach der Abendmahlsfeier statt.
Die Handlung der Aufnahme von Gästen in die Gemeinde, die in einer anderen Kirche die Heilige Wassertaufe formgerecht empfangen haben, ist als Segenshandlung zu verstehen. In ihr bekennen sich die Aufzunehmenden zum neuapostolischen Glauben und es wird ihnen der Zugang zum Heiligen Abendmahl auf Dauer eröffnet. Die Aufnahme wird im Gottesdienst vor der Abendmahlsfeier im Namen des dreieinigen Gottes vollzogen.
In erweitertem Sinn zählt auch die Weihe eines Kirchengebäudes bzw. einer Versammlungsstätte der Gemeinde zu den Segenshandlungen. Sie wird beim ersten Gottesdienst vor dem eigentlichen Predigtteil vorgenommen.