Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

8.1.3.2 Abwaschung der Erbsünde

„Erbsünde“ [14] (Ursünde) meint den Zustand des Getrenntseins des Menschen von Gott, also die Gottferne, die durch den Sündenfall entstanden ist. Durch seinen Ungehorsam hat der Mensch die dauerhafte, unmittelbare Gemeinschaft mit seinem Schöpfer verloren.

Seit dem Sündenfall lasten Sünde und Gottferne als Grundbefindlichkeit auf allen Menschen (1Mo 3,23.24; Ps 51,7; Röm 5,18.19). Das bedeutet, dass jeder Mensch von Beginn an, vor jeder Tat und jedem Gedanken, Sünder ist, also selbst dann, wenn eine individuelle Sünde noch nicht vorliegt. Durch die Taufe wird die Erbsünde abgewaschen. Das Bild des Abwaschens bringt zum Ausdruck, dass Gott den Zustand des dauerhaften Getrenntseins von ihm und damit die Gottferne aufhebt: Er schenkt dem Menschen ein erstes Näheverhältnis und die Möglichkeit, mit ihm Gemeinschaft zu haben. Die Geneigtheit des Menschen zur Sünde als weitere Folge des Sündenfalls bleibt trotz der Taufe bestehen.

[14] Die Lehre von der Erbsünde wurde zuerst aufgrund des biblischen Zeugnisses von Augustinus formuliert. Die Erbsünde hat ihren Grund in der Ursünde von Adam und Eva. Der biblische Ausgangspunkt für die Erbsündenlehre ist Psalm 51,7 und Römer 5,12.

EXTRAKT

„Erbsünde“ (Ursünde) meint den Zustand des Getrenntseins des Menschen von Gott, also die Gottferne, die durch den Sündenfall entstanden ist. Seit dem Sündenfall lasten Sünde und Gottferne als Grundbefindlichkeit auf allen Menschen. (8.1.3.2)

Durch die Wassertaufe wird die Erbsünde abgewaschen, der Gläubige aus der Gottferne herausgeführt. Seine Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bleibt bestehen. (8.1.3.2)