Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

7.4.4 Neutestamentliche Zeugnisse für das Wirken der Apostel

Vom Wirken der Apostel berichtet vor allem Lukas in seiner Apostelgeschichte. So ist in Apostelgeschichte 11,1-18 und 15,1-29 von zwei Versammlungen unter Leitung von Aposteln zu lesen, in denen der Zugang von Heiden zum Neuen Bund und andere wichtige Fragen jener Zeit geregelt wurden. Daraus wird deutlich: Die Apostel trafen gemeinsam Entscheidungen, die einschneidende Wirkung hatten.

Ebenso bezeugt die Apostelgeschichte, dass die Spendung der Gabe des Heiligen Geistes an das Apostelamt gebunden ist: Philippus predigte in Samarien und taufte die Gläubigen mit Wasser. Die Apostel hörten davon und sandten daraufhin Petrus und Johannes dorthin. Diese „beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die Hände auf sie und sie empfingen den Heiligen Geist“ (Apg 8,15-17). Gemäß Apostelgeschichte 19,6 handelte Apostel Paulus in gleicher Weise.

Eine wesentliche Aufgabe der Apostel war es, Tod und Auferstehung Jesu Christi zu verkündigen (Apg 13,26-41; 17,1-4). Sie bekämpften Irrlehren, vornehmlich solche, die das wahre Menschsein Jesu und seine Auferstehung leugneten (1Kor 15,3-8; 1Joh 4,1-6).

Die Apostel erwarteten den Tag des Herrn zu ihren Lebzeiten und bereiteten die Gläubigen auf dieses Ereignis vor (1Thess 4,14-18). Daran zeigt sich die enge Verbindung der Verkündigung der Wiederkunft Christi mit dem Apostelamt.

EXTRAKT

Jesus Christus setzte zwölf Apostel ein. Im Neuen Testament werden jedoch mehr als zwölf Apostel bezeugt. (7.4.2)

Jesus übertrug dem Apostel Simon Petrus die Schlüsselvollmacht und den Auftrag, die Kirche zu leiten. (7.4.3)

Von dem Wirken der Apostel wird vor allem in der Apostelgeschichte berichtet. Sie bezeugt unter anderem, dass die Gabe des Heiligen Geistes von Aposteln gespendet wurde. Die Apostel verkündigten das Evangelium und bekämpften Irrlehren. (7.4.4)