Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

6.1 Zum Begriff „Kirche“

„Kirche“ leitet sich ab aus dem griechischen „kyriake“ („dem Herrn gehörig“). Das Neue Testament benutzt dafür den Begriff „ekklesia“ („die Herausgerufene“). Übersetzt wird „ekklesia“ mit den Worten „Versammlung, Gemeinde, Kirche“.

Der Begriff „Kirche“ hat im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedliche Bedeutungen. Er meint zum einen ein christliches Gotteshaus als Versammlungsstätte der Gläubigen, zum anderen eine Versammlung von Menschen christlichen Glaubens, die Ortsgemeinde. Außerdem wird damit eine christliche Denomination bezeichnet. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die „Kirche“ als Gegenstand des Glaubens.

Die der Kirche Jesu Christi zugehörigen Menschen sind von Gott herausgerufen zur ewigen Gemeinschaft mit ihm selbst, also mit Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist. Mittelpunkt des kirchlichen Lebens ist der Gottesdienst. Inmitten der Kirche bereitet Jesus Christus seine Brautgemeinde durch Apostel auf sein nahes Wiederkommen zur Hochzeit im Himmel vor.