Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.8.4 Unterschiedliche Formen des Diebstahls

Wenngleich Diebstahl im eigentlichen Sinn dann vorliegt, wenn materielles oder geistiges Eigentum anderer entwendet wird, gibt es noch andere Formen. So kann auch Betrug Diebstahl im Sinn des siebten Gebots sein.

Die in Lukas 19,1-10 geschilderte Begebenheit erhellt diesen Aspekt. Das Vermögen des Zöllners Zachäus war nicht zuletzt durch Betrug zustande gekommen. Nachdem Jesus bei ihm eingekehrt war, versprach der Zöllner: „Siehe, Herr, die Hälfte von meinem Besitz gebe ich den Armen, und wenn ich jemanden betrogen habe, so gebe ich es vierfach zurück“ (Lk 19,8). Dieses Beispiel weitet das Blickfeld für Diebstahl im Feld zwischenmenschlicher Beziehungen noch mehr: Auch Wucher, Ausnutzung einer Notlage, Veruntreuung und Unterschlagung gehören dazu. Betrug, Steuerhinterziehung, Korruption und Verschwendung von anvertrauten Geldern fallen ebenfalls darunter.

So fordert das siebte Gebot dazu auf, Hab und Gut des Nächsten in keiner Weise anzutasten oder ungerechtfertigt zu schmälern, ihn auch seiner Ehre, seines Rufes oder seiner Würde als Mensch nicht zu berauben.

EXTRAKT

Es ist verboten, sich — in welcher Form auch immer — am Hab und Gut des Nächsten zu vergreifen. (5.3.8.1)

Das siebte Gebot fordert auch dazu auf, den Nächsten in seiner Ehre, seinem Ruf oder seiner Würde als Mensch nicht anzutasten. (5.3.8.4)