Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.8.1 Diebstahl in der allgemeinen Rechtsordnung

Es ist verboten, sich am Hab und Gut eines anderen zu vergreifen. Dieses auf Gott zurückgehende Verbot des Diebstahls gehört zu den Grundsätzen menschlicher Rechtsordnung und dient dem Schutz und der Achtung des Eigentums.

Mit Eigentum soll aufgrund des Gebots der Nächstenliebe nicht geizig und selbstsüchtig umgegangen werden; Eigentum ist auch Verpflichtung.

Unter „Diebstahl“ versteht man im Allgemeinen das rechtswidrige Entwenden fremden Eigentums. Dabei kann es sich sowohl um materielle Dinge handeln als auch um geistiges Eigentum. Man darf sich Hab und Gut des Nächsten nicht unrechtmäßig aneignen und das Eigentum anderer nicht schädigen. Ebenso ist es untersagt, andere zu täuschen und sich so auf deren Kosten unbillige Vorteile zu verschaffen; eigenem Macht- und Gewinnstreben ist Einhalt zu gebieten. Die Würde und das Wohlergehen des anderen sind zu achten.