Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.7.3 Ehescheidung

Scheidung wird im Neuen Testament als Sünde bewertet: „Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Mk 10,9); einziger Ausnahmefall, für den die Scheidung zugelassen wird, ist Ehebruch des Ehepartners (Mt 19,9).

Wenn ein Geschiedener sich wieder verheiratet, bezeichnet das Markus-Evangelium dies als Ehebruch (Mk 10,11.12). Scheidung und Wiederverheiratung zu Lebzeiten des geschiedenen Ehepartners verstoßen nach weiteren neutestamentlichen Aussagen gegen das sechste Gebot. Wiederverheiratung nach vorausgegangener Ehescheidung wird in den urchristlichen Gemeinden offenbar — von gewissen Ausnahmen abgesehen — nicht akzeptiert (1Kor 7,10.11.39; Röm 7,2.3).

Die neutestamentlichen Aussagen zur Scheidung müssen im historischen bzw. sozialen Kontext der Antike gesehen werden: Sie dienten vor allem dazu, die Situation der Frau, die nur sehr eingeschränkte Rechte besaß, zu verbessern. Die Frau sollte davor geschützt werden, willkürlich von ihrem Ehemann verstoßen werden zu können.

Die vorstehend genannten Bibelzitate stellen die Kirche dessen ungeachtet vor die Frage, in welcher Art der Umgang mit Geschiedenen erfolgen soll; dabei ist das gesamte persönliche Umfeld zu beachten. Es kann schwierig sein, Entscheidungen zu treffen, die dem Geist des Evangeliums entsprechen. Immer ist im Auge zu behalten, dass Jesus dem Menschen nicht im Geist der Gesetzlichkeit des Alten Bundes, sondern im Geist der Liebe und Gnade begegnet ist (Joh 8,2-11).

Wie jede andere Sünde bedürfen auch Ehebruch und Ehescheidung der Vergebung. Kommt es zur Ehescheidung, haben in der Regel wohl beide Ehepartner dazu beigetragen; die Schuld des Einzelnen kann unterschiedlich groß sein. So gibt es Fälle, in denen ein Partner Gewalt ausübt oder die Ehe nicht mehr aufrechterhalten will. Es ist daher gut, wenn sich jeder ernsthaft prüft und Rechenschaft darüber gibt, welche persönlichen Eigenheiten und Verhaltensweisen zu der eingetretenen Situation beigetragen haben.

In Scheidung Lebende und Geschiedene werden nicht vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Sie haben ihren Platz in der Gemeinde und werden von ihren Seelsorgern vorbehaltlos betreut.

Geschiedenen, die erneut eine Ehe eingehen wollen, wird auf Wunsch der Trausegen gespendet. Damit soll ihnen die Möglichkeit zu einem Neuanfang gegeben werden.