Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.7.1 Die Ehe

Die Ehe ist die von Gott gewollte, auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau. Ihr liegt ein freier Willensakt zugrunde; er wird durch ein öffentliches Treueversprechen bekundet (Mt 19,4.5).

In der Bibel sind verschiedene Arten der Ehe beschrieben. Während das Alte Testament vielfach von der Polygamie (Vielehe, verstanden als Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen) berichtet, spricht sich Jesus Christus und mit ihm das Neue Testament eindeutig für die Monogamie (Einehe) aus als der gottgewollten, dem gläubigen Christen angemessenen Form ehelichen Zusammenlebens von Mann und Frau (u.a. Mt 19,5.6; 1Tim 3,2.12; 5,9).

Schon im Alten Testament wird die Ehe als Bund verstanden, der unter Gottes Schutz steht (Spr 2,17; Mal 2,13-16) und unter Gebet gesegnet wird: „Denn wir sind Kinder der Heiligen und können unsere Ehe nicht beginnen wie die Heiden, die Gott nicht kennen. Und sie standen auf und beteten beide inständig, dass Gott sie behüten wolle“ (Tob 8,5.6).

In der Neuapostolischen Kirche erhalten Ehepaare, von denen zumindest ein Partner neuapostolisch sein sollte, auf Wunsch zur Eheschließung den Trausegen. Dieser Segen Gottes birgt Kräfte in sich, um das weitere Leben miteinander in gottgewollter Weise zu gestalten. Dazu gehört, dass die Eheleute sich ernsthaft bemühen, den Lebensweg in Gottesfurcht und Liebe miteinander zu gehen.

Die Ehe, wie sie dem Willen Gottes entspricht, ist ein Abbild der Gemeinschaft Christi mit seiner Gemeinde und von daher heilig. Sie verpflichtet die Ehepartner, einander zu ehren und zu lieben (Eph 5,25.28-33). Sie ist auf Unauflöslichkeit bis zum Tod angelegt: „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden" (Mt 19,6). Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Ehe zu schützen und zu fördern.