Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.6.1 Verbot des Tötens im Alten Testament

Die wörtliche Übersetzung dieses Gebots aus dem hebräischen Urtext lautet: „Du sollst nicht morden!“ Dem ursprünglichen Wortsinn nach untersagt das fünfte Gebot eigenmächtiges, rechtswidriges und gemeinschaftsschädigendes Vergießen unschuldigen Blutes; es bezog sich nicht auf Kriegsdienst und Todesstrafe.

Das mosaische Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Sanktionen zwischen versehentlicher, fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung (2Mo 21,12-14).

Grundsätzlich wurde Töten in Israel mit dem Tod geahndet. Bei den beiden erstgenannten Tatbeständen hatte der Täter aber die Möglichkeit, dem zu entgehen: Erreichte er auf seiner Flucht eine der über das Gebiet Israels verteilten „Freistädte“, genoss er Schutz vor dem Bluträcher (4Mo 35,6-34). Bei der vorsätzlichen Tötung dagegen war die Todesstrafe unausweichlich.

Vielfach berichtet das Alte Testament vom Töten, so zum Beispiel im Zusammenhang mit der Landnahme Kanaans oder den Kämpfen des Volkes Israel gegen die Philister. Auch um Israel vor Götzendienst zu schützen, galt Kriegsführung als legitimes Mittel.