Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.3.5 Schwur — Eid

Im Zusammenhang mit dem zweiten Gebot steht die Frage, ob es erlaubt ist, unter Berufung auf Gottes Namen zu schwören oder einen Eid abzulegen. Dies wurde in Israel gestattet (5Mo 6,13; 5Mo 10,20); in der Bergpredigt hingegen wird das Schwören untersagt (Mt 5,33-37).

Die uneinheitlichen Aussagen zum Schwören im Neuen Testament (Jak 5,12; Röm 1,9; 2Kor 1,23; Phil 1,8 u.a.) lassen darauf schließen, dass das Verbot zu schwören nicht als generelle Verhaltensrichtlinie angesehen wurde. Dem folgt die christliche Tradition und bezieht das Verbot Jesu nur auf das leichtfertige Schwören im alltäglichen Leben, nicht aber zum Beispiel auf das Schwören vor Gericht. Wer bei einer vorgeschriebenen Eidesformel Gott zum Zeugen anruft („So wahr mir Gott helfe!“), um seine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit dem Ewigen gegenüber zu bekunden, legt damit ein öffentliches Bekenntnis seines Glaubens an den allmächtigen, allwissenden Gott ab. Auch in einem solchen Eid wird keine Sünde gesehen.

EXTRAKT

Gott gibt sich mit dem Namen „Jahwe“ — „Ich werde sein, der ich sein werde“ oder „Ich bin, der ich bin“ — als derjenige zu erkennen, der völlig mit sich identisch, unveränderlich und ewig ist. (5.3.3.1)

Ein schwerwiegender Missbrauch des Namens Gottes ist Gotteslästerung. (5.3.3.2)

Das zweite Gebot enthält als einziges der Gebote eine Strafandrohung. (5.3.3.3)

Es mahnt, Gottes Namen heilig zu halten, auch im Lebenswandel. (5.3.3.4)

Leichtfertiges Schwören unter Berufung auf Gottes Namen verstößt gegen das zweite Gebot. (5.3.3.5)