Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.10.2 Begierde — Anlass zur Sünde

Kern des neunten und zehnten Gebots ist die Aussage: „Du sollst nicht begehren.“ Damit ist nicht jede Form menschlichen Verlangens untersagt, sondern die sündhafte Begierde nach der Frau oder nach dem Hab und Gut eines anderen. Solches Begehren verletzt — wie auch die Übertretung der anderen Gebote — das Gebot der Nächstenliebe (Röm 13,9).

Seit Anbeginn sucht Satan Menschen zur Sünde zu verführen, indem er Begierde und Lust auf Verbotenes weckt (1Mo 3,6). Adam und Eva geben diesem Begehren nach und fallen durch ihren Ungehorsam gegen Gottes Gebot in Sünde. Die Folgen sind in Jakobus 1,15 beschrieben: „Wenn die Begierde empfangen hat, gebiert sie die Sünde; die Sünde aber, wenn sie vollendet ist, gebiert den Tod.“

Begierde, verstanden als das sündhafte Verlangen, entsteht im Inneren des Menschen. Sie ruft unreine Gedanken hervor. Wird sie nicht beherrscht, folgt die Umsetzung des sündhaften Gedankens in die Tat. Dieser Zusammenhang geht auch aus Matthäus 15,19 hervor: „Aus dem Herzen kommen böse Gedanken, Mord, Ehebruch, Unzucht, Diebstahl, falsches Zeugnis, Lästerung.“

Das neunte und zehnte Gebot stellen dem Menschen die Aufgabe, über die Reinheit des Herzens zu wachen. Dazu gehört das Bemühen, jeglicher Versuchung zu sündhaftem Tun zu widerstehen.