Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

3.4.6.3 Menschensohn

Der Begriff „Menschensohn“ wird nach Daniel 7,13.14 verwendet für ein himmlisches Wesen, das nicht dem Menschengeschlecht zugehört.

Zu Jesu Zeit wurde in frommen jüdischen Kreisen der „Menschensohn“ erwartet, dem von Gott die Weltherrschaft übertragen werden sollte. Nach Johannes 3,13 gibt sich der Herr selbst als Menschensohn zu erkennen: „Niemand ist gen Himmel aufgefahren außer dem, der vom Himmel herabgekommen ist, nämlich der Menschensohn.“ Als solcher hat er Vollmacht, Sünden zu vergeben (Mt 9,6), ist Herr über den Sabbat (Mt 12,8) und gekommen, „zu suchen und selig zu machen, was verloren ist“ (Lk 19,10).

Schließlich kündigte Jesus das Leiden (Mt 17,12), den Opfertod (Mt 12,40; 20,28) und die Auferstehung des Menschensohns an (Mt 17,9). Wenn er vom „Menschensohn“ spricht, meint er stets sich selbst.

Die Göttlichkeit des Menschensohns bezeugte auch Stephanus: „Ich sehe den Himmel offen und den Menschensohn zur Rechten Gottes stehen“ (Apg 7,56). — Jesus Christus, der Menschensohn, ist nun wieder dort, von wo er ausgegangen ist (Joh 16,28).