Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.4.7 Der siebte Glaubensartikel

Ich glaube, dass das Heilige Abendmahl zum Gedächtnis an das einmal gebrachte, vollgültige Opfer, an das bittere Leiden und Sterben Christi, vom Herrn selbst eingesetzt ist. Der würdige Genuss des Heiligen Abendmahls verbürgt uns die Lebensgemeinschaft mit Christus Jesus, unserm Herrn. Es wird mit ungesäuertem Brot und Wein gefeiert; beides muss von einem vom Apostel bevollmächtigten Amtsträger ausgesondert und gespendet werden.

Nachdem der sechste Glaubensartikel der Heiligen Wassertaufe gilt, thematisiert der siebte das Heilige Abendmahl. Der erste Satz verweist auf seine Stiftung durch Jesus Christus. Der zweite Satz spricht von der Auswirkung, die der würdige Genuss des Heiligen Abendmahls hat, und der Schlusssatz macht deutlich, dass zur Konsekration und Spendung des Mahls das bevollmächtigte Amt notwendig ist.

Zunächst wird bekannt, dass das Heilige Abendmahl ein Gedächtnismahl ist. Dieser Aspekt wird schon im ältesten tradierten Abendmahlstext betont; Jesus selbst ist es, der zum Gedächtnis auffordert (1Kor 11,24.25). Im Heiligen Abendmahl wird „an das einmal gebrachte, vollgültige Opfer, an das bittere Leiden und Sterben Christi“ erinnert. Gedacht wird zunächst an das Opfer Jesu und dessen überzeitliche Bedeutung. Damit verbindet sich das Gedächtnis an Jesu „Leiden und Sterben“, wie es in den Evangelien bezeugt wird. Das Heilige Abendmahl erinnert also an die konkreten Geschehnisse unmittelbar vor der Kreuzigung sowie an die bleibende Bedeutung des Kreuzestodes Christi.

Die Teilnahme am Heiligen Abendmahl hat große Auswirkung. Voraussetzung ist der „würdige Genuss“ (1Kor 11,27), der unter anderem durch Glaube, die Annahme der Sündenvergebung und ein bußfertiges Herz ermöglicht wird. Die „Lebensgemeinschaft mit Christus Jesus, unserm Herrn“ wird durch das würdig genossene Heilige Abendmahl „verbürgt“ (vgl. Joh 6,56). Insofern stärkt das Heilige Abendmahl den Glauben an Jesus Christus sowie den Willen und die Fähigkeit, ihm nachzufolgen. Im Heiligen Abendmahl hat der Glaubende mit Jesus Christus als seinem Herrn sakramentale Gemeinschaft und wird gestärkt, sein Leben dementsprechend zu gestalten.

Danach wird von der Beschaffenheit der Sakramentsmittel gesprochen: „Es wird mit ungesäuertem Brot und Wein gefeiert“. Damit Heiliges Abendmahl gefeiert werden kann, müssen „ungesäuertes Brot“ und „Wein“ — beides in Parallele zum Passamahl — vorhanden sein. Wie das Wasser bei der Heiligen Wassertaufe, so sind „ungesäuertes Brot“ und „Wein“ die sichtbaren Voraussetzungen für das Sakrament.

Nachdem von den äußeren Zeichen gesprochen wurde, werden zum Abschluss des siebten Artikels die Voraussetzungen genannt, durch die die sakramentale Wirklichkeit — nämlich die Gegenwart von Leib und Blut Christi — zustande kommt. Brot und Wein müssen „von einem vom Apostel bevollmächtigten Amtsträger ausgesondert und gespendet werden“. Durch das Apostelamt und die dadurch bevollmächtigten Amtsträger wird die Gegenwart von Leib und Blut Christi in Brot und Wein ermöglicht (siehe 8.2.22).

Das bevollmächtigte Amt, das für die Schaffung umfänglicher sakramentaler Wirklichkeit notwendig ist, vollzieht zweierlei: Es sondert aus und es spendet das Heilige Mahl. „Aussondern“ oder „konsekrieren“ bedeutet zunächst die Herausnahme von Brot und Wein aus dem üblichen Gebrauch („In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, sondere ich aus Brot und Wein zum Heiligen Abendmahl“) sowie durch das Sprechen der Einsetzungsworte die Ermöglichung der verborgenen Gegenwart von Leib und Blut Christi in den sichtbaren Elementen Brot und Wein. „Spenden“ bedeutet in diesem Zusammenhang das Zugänglichmachen von Leib und Blut Christi für die Gemeinde, wie es etwa durch die Einladung zum Abendmahlsempfang und durch die Darreichung der konsekrierten Hostie zum Ausdruck kommt.