Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.2.2 Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel

Im Jahr 325 berief Kaiser Konstantin das Konzil von Nizäa ein. Ungefähr zweihundertfünfzig bis dreihundert Bischöfe folgten der Einladung des Kaisers. Dieser sah in dem weit verbreiteten christlichen Glauben eine potenziell staatstragende Macht. Da die Einheit des Christentums wegen eines Streits über das Wesen Christi („Arianischer Streit“) gefährdet war, lag ihm daran, dass die Bischöfe eine einhellige Lehraussage formulierten.

Wichtigstes Ergebnis des Konzils war das Glaubensbekenntnis von Nizäa. Es wurde auf weiteren Konzilien — darunter das bedeutsame Konzil zu Konstantinopel (381) — bis zum achten Jahrhundert präzisiert und trägt die Bezeichnung „Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel“. Insbesondere wird in ihm — über das Apostolikum hinausgehend — das Bekenntnis zur Dreieinigkeit Gottes festgeschrieben und die Wesensmerkmale der Kirche werden herausgestellt.

Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel lautet:

„Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt. Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserm Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein. Wir glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht [2], der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, allgemeine [katholische] und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt. Amen.“

Ein in seinen Aussagen dem Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel entsprechendes Glaubensbekenntnis ist das wesentlich detailliertere Athanasianische Glaubensbekenntnis, das wohl im sechsten Jahrhundert entstanden ist und auf der Synode in Autun (um 670) öffentlich bekanntgemacht wurde.

[2] Die Aussage, dass der Heilige Geist auch „aus dem Sohn“ hervorgeht („filioque“), gehört nicht zum ursprünglichen Text des Bekenntnisses. Die Formulierung wurde im achten Jahrhundert innerhalb der westlichen Kirche eingefügt. Darüber kam es mit der Ostkirche zum Streit, die diesen Zusatz bis heute nicht akzeptiert. Dieser Streit war einer der Gründe für die Trennung in Ost- und Westkirche im Jahr 1054. Aus der Westkirche gingen die römisch-katholische Kirche, die altkatholischen Kirchen sowie die Kirchen der Reformation hervor, aus der Ostkirche die orthodoxen Nationalkirchen.