NAK von A bis Z
Verlobungssegen
Die Verlobung ist das öffentlich bekundete Eheversprechen von Mann und Frau. Das Paar erbittet dabei den Segen zu einer Gott wohlgefälligen Vorbereitungszeit auf den Ehestand.
Der Verlobungssegen kann gespendet werden, wenn Braut und Bräutigam nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratsfähig sind, ein Partner neuapostolisch ist, und beide noch nicht verheiratet waren.
Diese Segensspendung erfolgt trinitarisch mit Handauflegung.
