NAK von A bis Z
Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid ist Tötung und wird von der Kirche abgelehnt. Darunter fällt nicht die unbeabsichtigte Beschleunigung des Todeseintritts, wie sie als Nebenwirkung von Medikamenten eintreten kann, die einen unerträglichen Schmerz des Kranken lindern oder beseitigen (so genannte indirekte Sterbehilfe).
Passive Sterbehilfe im Sinne von Verzicht auf nicht mehr sinnvolle medizinische Maßnahmen kann bei verantwortungsbewusster Würdigung der Interessen des Patienten vertreten werden. Erlassene Richtlinien und Gesetze sowie die Rechtsprechung sind zu beachten.
Siehe auch:
Download: sterbehilfe-de-20050718_02.pdf
Download: sterbehilfe-de-20050718_02.pdf
