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Erbsünde

Erbsünde (Ursünde) ist der durch den Sündenfall entstandene Zustand des Getrenntseins des Menschen von Gott, der Gottferne.

Durch den Ungehorsam von Adam und Eva verlor der Mensch die Fähigkeit zur dauerhaften, unmittelbaren Gemeinschaft mit Gott, dem Schöpfer.

Seit diesem Geschehen lasten die Sünde und die Gottferne als Grundbefindlichkeit auf allen Menschen (vgl. 1. Mose 3,20; Psalm 51,7 und Römer 5,18.19). Das bedeutet, dass jeder Mensch als Angehöriger des Menschengeschlechts vom Beginn seiner Existenz, also vor jeder Tat und jedem Gedanken Sünder ist, selbst wenn eine individuelle Sünde noch nicht vorliegt [Anmerkung: Die letzten inneren Zusammenhänge bleiben ein Geheimnis (Mysterium)].

In der Taufe wird die Erbsünde (Ursünde) abgewaschen. Das Bild des Abwaschens bringt zum Ausdruck, dass Gott den Zustand des dauerhaften Getrenntseins von ihm und der Gottferne aufhebt. Er führt den Menschen in ein erstes Näheverhältnis zu ihm und schenkt die Fähigkeit, mit ihm Gemeinschaft zu haben.

Die Neigung des Menschen zur Sünde (Konkupiszenz) als weitere Folge des Sündenfalls bleibt trotz der Taufe bestehen.

Auch der Tod als Folge des Sündenfalls behält seine Wirkung.

Gottes Erlösungswille findet seinen sichtbaren Ausdruck in Jesu Opfer, Auferstehung und Himmelfahrt. Dadurch haben alle Menschen – wenn auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten – aus Gnaden die Möglichkeit, Heil und Erlösung zu erlangen, d.h. letztlich für immer der Sünde und ihren Folgen zu entgehen und in ewiger, unauflöslicher Gemeinschaft mit Gott dem Vater und seinem Sohn zu sein.

30.03.2007