NAK von A bis Z
Amtsbeurlaubung
Ein Amtsträger kann sich aus gesundheitlichen, beruflichen, familiären und sonstigen persönlichen Gründen vorübergehend von seiner Amtstätigkeit beurlauben lassen. Die Beurlaubung wird schriftlich beim zuständigen Bezirksapostel / Apostel beantragt und dann von diesem ausgesprochen.
Der Bezirksapostel / Apostel kann die Beurlaubung eines Amtsträgers auch von sich aus vornehmen.
