NAK von A bis Z
Gentherapie
Verfahren der Gentherapie dienen zunächst der Heilung von Krankheiten und unterliegen damit der besonderen Verantwortung der Ärzte, die sich gleichermaßen der bestmöglichen Behandlung der Patienten und der Beachtung ethischer Ansprüche verpflichtet fühlen.
Zum anderen ermöglichen die Verfahren aber auch genetische Manipulationen bis hin zur „Optimierung“ des Menschen, der in absehbarer Zeit im embryonalen Stadium durch Genmanipulation „hergestellt“ werden kann, Stichwort „Designer-Baby“. Dies verletzt den gesetzlich gegebenen und christlich gebotenen Schutz, der dem ungeborenen Leben zugestanden werden muss.
Im Bereich der Gentherapie sind mehrere Verfahren voneinander zu unterscheiden:
– Die somatische Gentherapie (Nutzung von physikalischen Trägern und Viren als Vektoren / Genfähren) wird aus moralisch-ethischen Gründen als unbedenklich angesehen. Es stellt sich jedoch stets die Frage nach der generellen Zulässigkeit der Gentherapie auf Grund der damit verbundenen Hoffnungen, Ängste und der Missbrauchsmöglichkeiten.
– Die Keimbahnmanipulation wird im gegenwärtigen Stand der Diskussion wegen der nicht absehbaren sozialen und biologischen Folgen für künftige Generationen abgelehnt. Darüber hinaus entsteht mit der Keimbahnmanipulation die ethisch fragwürdige Möglichkeit, Designer-Babies herzustellen (positive Eugenik).
– Der Kerntransfer ist mit dem Klonen eng verwandt (Optimierung von Genen) und ist deshalb als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des menschlichen Embryos mit reproduktiver Absicht aus moralisch-ethischen Gründen abzulehnen.
Aus Sicht der Neuapostolischen Kirche wird die somatische Gentherapie als prinzipiell unbedenklich angesehen, wohingegen Keimbahnmanipulationen jeglicher Art aus moralisch-ethischen Gründen abzulehnen sind.
Zürich, 23. März 2007
