Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.9.5 Weitere Verstöße gegen das achte Gebot

Jeder ist gehalten, sich um Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit zu bemühen. Auch das Verhalten in Gesellschaft und Geschäftsleben soll sich am achten Gebot orientieren.

Außer dem falschen Zeugnis vor Gericht und der offensichtlichen Lüge verstoßen Notlügen, Halbwahrheiten, Aussagen, die den wirklichen Sachverhalt verschleiern sollen, und Verleumdungen gegen das achte Gebot. Auch sind Prahlerei und Übertreibung, Doppelzüngigkeit und Heuchelei, Verbreiten von Gerüchten, üble Nachrede und Schmeichelei Ausdruck von Unwahrhaftigkeit.