Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.7.4 Heiliger Wandel im Ehestand

Die Ehe soll in Ehren gehalten werden und „das Ehebett unbefleckt“ bleiben (Hebr 13,4). Aus der Einsicht, dass der Leib des Wiedergeborenen Wohnung Gottes und auch Eigentum des Allerhöchsten ist, ergibt sich die Pflicht zu einem heiligen Lebenswandel (1Kor 6,19.20). Dies gilt insbesondere für das Verhalten in der Ehe (1Thess 4,3.4; siehe auch 13.3).

EXTRAKT

Die Ehe ist die von Gott gewollte Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist als ein Abbild der Gemeinschaft Christi mit seiner Gemeinde auf Unauflöslichkeit angelegt. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Ehe zu schützen und zu fördern. (5.3.7.1)

Ehebruch im allgemeinen Sinn begeht, wer als Verheirateter mit jemand anderem als seinem Ehepartner bzw. wer als Unverheirateter mit einem ehelich Gebundenen geschlechtlich verkehrt. (5.3.7.2)

Eine Übertretung des Gebots liegt bereits vor, wenn der Ehebruch sich in Gedanken abspielt. (5.3.7.2)