Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.7.2 Ehebruch

Ehebruch im allgemeinen Sinn begeht, wer als Verheirateter mit jemand anderem als seinem Ehepartner bzw. wer als Unverheirateter mit einem ehelich Gebundenen geschlechtlich verkehrt. Nach den Worten Jesu „Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, sie zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen“ (Mt 5,28) kann es trotz äußerlich untadeligem Lebenswandel zum „Ehebruch im Herzen“ kommen. Die Übertretung dieses Gebots liegt also nicht erst dann vor, wenn der Ehebruch tatsächlich vollzogen wurde, sondern bereits dann, wenn er sich in Gedanken abspielt (Mk 7,20-23).