Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.2.3.3 Verlobungssegen

Die Verlobung stellt ein ernsthaftes Eheversprechen dar. Auf Wunsch kann der Verlobungssegen im Gottesdienst gespendet werden. Das Verlobungspaar bekundet öffentlich vor der Gemeinde, dass es sich in Gott wohlgefälliger Weise auf die Ehe vorbereiten will. Dazu empfängt es den Segen Gottes.

EXTRAKT

In der Kirche wird zu herausragenden Ereignissen im Leben der Gläubigen — Konfirmation, Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen — ein spezieller Segen erteilt. (12.2)

Als erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen wird ein vorgeburtlicher Segen gespendet. Der Segen kommt der Mutter und ihrem Kind zugute. (12.2.1)

Bei der Konfirmation verpflichten sich die jungen Christen zur Treue gegenüber Gott und bekennen sich öffentlich zum neuapostolischen Glauben. Das Konfirmationsgelübde wird vor Gott und der Gemeinde abgelegt. Der Konfirmationssegen soll die Jugendlichen begleiten und bestärken, das Gelübde zu halten. (12.2.2; 12.2.2.2)

Bei der Trauung geloben die Ehepartner vor Gott und der Gemeinde, in gegenseitiger Treue einander beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen. Dazu empfangen sie den Trausegen. Auf Wunsch wird zu bestimmten Ehejubiläen der Ehebund erneut gesegnet. (12.2.3; 12.2.3.1; 12.2.3.2)