Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.1.8.5 Buße und Reue

Buße erfolgt aus der Erkenntnis der eigenen Fehlerhaftigkeit bzw. des eigenen Fehlverhaltens. Sie umfasst Reue — das Gefühl von Leid über durch Tat oder Unterlassung begangenes Unrecht — und das ernstliche Bemühen um Sinnesänderung und Besserung. Wie konkret die Buße als Voraussetzung zur Vergebung sein muss, kann abhängig sein von dem Bewusstsein, Sünder zu sein, und von der Einsicht in die begangenen Sünden. Zudem besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen bewusstem und unbewusstem Sündigen.

Auch im Blick auf die mit der Buße verbundene Reue bestimmt nicht der Mensch, sondern Gott allein das erforderliche Maß. Ist Reue aufrichtig und tief empfunden und drückt sich die Bußfertigkeit in der Bereitschaft zur Änderung von Gesinnung und Verhalten aus, darf auf Gottes Gnade gehofft werden.

Bei besonders belastenden Vorkommnissen, in denen jemand trotz des gläubigen Ergreifens der Freisprache keinen inneren Frieden findet, besteht die Möglichkeit zur Beichte (siehe 12.4.4).

Aufrichtige Reue und der Wille zur Versöhnung mit dem Nächsten gehören zusammen. Soweit möglich, muss auch der angerichtete Schaden wieder gutgemacht werden (4Mo 5,6.7; Lk 19,8).