Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

11.2.1 Die Kirchenlehrer und die ökumenischen Konzilien

Im Jahr 313 verkündete der römische Kaiser Konstantin (* um 270/288, † 337) Glaubensfreiheit für die Christen. In den Jahren 380/381 wurde das Christentum im Römischen Reich Staatsreligion.

Vor dieser Zeit hatten viele Christen in Verfolgungen das Leben lassen müssen. Was mit der Steinigung des Stephanus begonnen hatte, wuchs sich zu Verfolgungswellen aus, durch die viele Gläubige zu Märtyrern wurden.

Den christlichen Glauben gegenüber Heiden und Juden zu verteidigen und die Grundlagen der christlichen Lehre festzulegen, war Anliegen der Kirchenlehrer. Man nennt die frühe Generation von ihnen „apostolische Väter“. Zu ihnen werden Clemens von Rom († um 100), Ignatius von Antiochien († um 115), Polykarp, Bischof von Smyrna (* um 69, † um 155) und Papias von Hierapolis (* um 70, † etwa 130/140) gezählt.

Spätere Generationen von Verteidigern (Apologeten) des Glaubens und Zeugen der apostolischen Überlieferung sind die „Kirchenväter“. Zu ihnen gehören Ambrosius von Mailand (* 339, † 397), Sophronius Eusebius Hieronymus (* 347, † 420) und Augustinus von Hippo (* 354, † 430). Die Lehraussagen dieser Männer beeinflussten entscheidend die christlichen Dogmen.

Zu den Kirchenlehrern gehört auch Athanasius (* um 295, † 373). Unter seinem theologischen Einfluss wurde im Jahr 325 das Glaubensbekenntnis von Nizäa formuliert. In der Tradition dieses Bekenntnisses stehen auch die neuapostolischen Christen.

Die wesentlichen Inhalte christlichen Glaubens wurden in jahrhundertelangem Ringen auf verschiedenen Kirchenversammlungen (Konzilien) als verbindlich herausgestellt. Obwohl die Konzilien oft unter dem Einfluss weltlicher Machthaber zustande kamen, ist in ihnen doch Inhalt des Evangeliums in sachgemäßer Weise und nach göttlichem Willen zum Ausdruck gekommen. Insgesamt gesehen wurden in den Konzilien die Grundsätze der christlichen Glaubenslehre festgelegt.